Sicher in die Tiefgarage… es gibt viele Vorschriften!
Ein Stellplatz unter der Erde muss mindestens 5 m lang sein und über eine Einfahrmöglichkeit mit geeigneter Steigung verfügen. Die Breite der Tiefgarage hängt von der Begrenzungsart der Längsseiten ab. Wenn beide Längsseiten der Garage begrenzt sind, dann muss der Stellplatz 2,5 m breit sein. Planen Sie nur eine begrenzende Längsseite, so beträgt die Breite nur 2,4 m. Wollen Sie sich einen Stellplatz bauen, welcher an beiden Längsseiten offen ist, reicht es, wenn er 2,3 m breit wird. Wichtig: Ein behindertengerechter Stellplatz muss eine Breite von mindestens 3,5 m haben.
Sie sehen also – hier ist ein Fachmann gefragt.
Tiefgaragen sind starken mechanischen Belastungen durch drückendes Erdreich und hohen Grundwasserstand oder auch Salz aus tauendem Frost ausgesetzt. Dadurch empfiehlt sich hier, einen Experten zu beauftragen. Lassen Sie dabei unbedingt ein Bodengutachten erstellen, damit Sie wissen, ob die Bodenverhältnisse für die Errichtung einer unterirdischen Garage geeignet sind. Alles das erledigen wir für Sie.
- Rampenneigung mit Böschungs- und Rampenwinkeln
- Entwässerung
- thermische Trennung
- Abdichtung von Rampe und Rampenanschluss bei bindigen Böden/Grundwasser
- passende Rampenbreite
- Befestigung der Rampenwände
Auch dichte Fugen, gut funktionierende Wassereinläufe und Ableitungen sind bei Rampengaragen unumgänglich. Sorgen Sie in Ihrer Tiefgarage unbedingt für eine gute Entlüftung. Der Grund dafür ist, dass Kohlenmonoxyd schwerer als Luft ist und sich dadurch auf dem Garagenboden absetzt.